DER NEUE B196
MIT KLASSE B AUCH LEICHTKRAFTRÄDER FAHREN!
MIT KLASSE B AUCH LEICHTKRAFTRÄDER FAHREN!
Erweiterung deiner Klasse B
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.
- Kein Sehtest oder Erste Hilfe Kurs notwendig
- Auch kurzfristige Ausbildung möglich, da keine Bestätigung vom Amt oder Prüfungstermine notwendig sind.
- ACHTUNG: Nur innerhalb Deutschlands gültig und keine Erweiterung auf A2 oder A möglich!
Voraussetzungen:
- Mindesalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B min. 5 Jahre
- Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
- Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten